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: Der taz-Artikel ist aus verschiedenen Gründen schrott. Besser ist da die [https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php Presseerklärung des Gerichts], noch besser wäre jedoch das Urteil im Klartext.
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: Zusammenfassung: ChatGPT gibt auf Anfrage den Text von „Atemlos“ und anderen Liedern aus. In diesem Fall sieht das Gericht die Ausgabe als illegale Kopie. Das Gericht schließt auch, dass diese Lieder im KI-Modell gespeichert sein müssten, wourch das Modell ebenfalls einen illegale Kopie sei.
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: Eigene Anmerkungen:
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: * Dass man die KI gemäß §44b UrhG mit ©-Slop trainieren dürfte, wird nicht infrage gestellt. Lediglich dürften die Werke nicht ins Modell übernommen werden.
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: * Normalerweise wirft eine KI nicht vorhandene Werke, sondern neu erzeugte aus. Die Legalität neu erzeugter Werke war nicht Gegenstan des Urteils und steht daher nicht infrage.
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: * Das Gericht argumentiert, die „memorisierten“ Werke könnten nicht als unwesentliches Beiwerk zum KI-Modell gelten, da dieses kein Werk im Sinne des UrhG sei. Dies ist aus meiner Sicht angreifbar. OpenAI könnte argumentieren, dass sie das Modell so sehr von Hand getweakt hätten, dass es sehr wohl ein Werk sei.
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: * Vorhandene Werke auszuwerfen ist nicht Sinn der KI. Die GEMA hat durch entsprechende Prompts die KI zweckentfremdet, nur um gegen die KI zu klagen. Ein normaler User würde solche Prompts gar nicht eingeben, sondern nach Liedern wie „Atemlos“ einfach googeln.
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: -- [[User:WikiSysop|WikiSysop]] ([[User talk:WikiSysop|talk]]) 18:33, 16 November 2025 (CET)

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Los geht's - let's start:

1. Mail-Service in Betrieb? Funktion "E-Mail-Adresse bestätigen (authentifizieren)." funktioniert nicht - es kommt keine Mail. Passwort-Rücksetz-Mail geht ja bekanntlich auch nicht. Die Mails werden scheint's nicht gebotet, d.h. nicht losgeschickt. Uwe Kulick (talk) 15:22, 30 August 2025 (CEST)

Der Mailserver läuft. Das Problem liegt auf der Empfängerseite. Bei GMX landen die Mails im Ordner „Spamverdacht“. -- Sloyment (talk) 01:18, 8 September 2025 (CEST)

2. Does OpenAI steal music?

see https://taz.de/Urteil-zu-Urheberrechten/!6123652/

Der taz-Artikel ist aus verschiedenen Gründen schrott. Besser ist da die Presseerklärung des Gerichts, noch besser wäre jedoch das Urteil im Klartext.
Zusammenfassung: ChatGPT gibt auf Anfrage den Text von „Atemlos“ und anderen Liedern aus. In diesem Fall sieht das Gericht die Ausgabe als illegale Kopie. Das Gericht schließt auch, dass diese Lieder im KI-Modell gespeichert sein müssten, wourch das Modell ebenfalls einen illegale Kopie sei.
Eigene Anmerkungen:
* Dass man die KI gemäß §44b UrhG mit ©-Slop trainieren dürfte, wird nicht infrage gestellt. Lediglich dürften die Werke nicht ins Modell übernommen werden.
* Normalerweise wirft eine KI nicht vorhandene Werke, sondern neu erzeugte aus. Die Legalität neu erzeugter Werke war nicht Gegenstan des Urteils und steht daher nicht infrage.
* Das Gericht argumentiert, die „memorisierten“ Werke könnten nicht als unwesentliches Beiwerk zum KI-Modell gelten, da dieses kein Werk im Sinne des UrhG sei. Dies ist aus meiner Sicht angreifbar. OpenAI könnte argumentieren, dass sie das Modell so sehr von Hand getweakt hätten, dass es sehr wohl ein Werk sei.
* Vorhandene Werke auszuwerfen ist nicht Sinn der KI. Die GEMA hat durch entsprechende Prompts die KI zweckentfremdet, nur um gegen die KI zu klagen. Ein normaler User würde solche Prompts gar nicht eingeben, sondern nach Liedern wie „Atemlos“ einfach googeln.
-- WikiSysop (talk) 18:33, 16 November 2025 (CET)